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Förderung 2026: Was es in NRW für Wallbox, Photovoltaik und Wärmepumpe gibt

Die kurze Antwort: Für die Wärmepumpe gibt es 2026 bis zu 70 Prozent Zuschuss von der KfW. Für PV-Anlage und Stromspeicher fällt keine Mehrwertsteuer an, und Sie bekommen eine Einspeisevergütung. Für eine Wallbox am eigenen Einfamilienhaus gibt es in NRW derzeit keinen Zuschuss. Gefördert werden Ladepunkte an Mehrfamilienhäusern und bei Vermietern.

Zuletzt geprüft: 24. September 2026

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Das Team der Giesbrecht PV

Alle Förderprogramme 2026 auf einen Blick

VorhabenFörderung 2026HöheFür wen
WärmepumpeKfW-Zuschuss 45830 % Grundförderung, bis zu 70 % mit Boni (bis 80 % bei geringem Einkommen)Eigentümer im Bestand
PhotovoltaikNullsteuersatz und EEG-Einspeisevergütung0 % Mehrwertsteuer, 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp)Wohngebäude, bis 30 kWp
StromspeicherNullsteuersatz, KfW-Kredit 2700 % Mehrwertsteuermit PV-Anlage, auch nachgerüstet
Wallbox am Einfamilienhauskeine Zuschüsse von Bund oder Land––
Wallbox am MehrfamilienhausBundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“bis 2.000 € je StellplatzWEG, Vermieter, KMU
Wallbox an kleinen MehrparteienhäusernLandesförderung NRW40 %, max. 1.500 € je Ladepunktab 2 Wohneinheiten, max. 5 Stellplätze

Wallbox-Förderung in NRW: Was 2026 noch geht

Einfamilienhaus: aktuell kein Zuschuss

Die bekannten Programme für private Wallboxen sind ausgelaufen. Die KfW-Zuschüsse 440 und 442 gibt es nicht mehr, und das Land NRW hat die Wallbox-Förderung über progres.nrw bereits 2022 beendet, nachdem über 12.000 Anträge eingegangen waren. Wer heute am eigenen Haus eine Wallbox installiert, zahlt sie selbst. Wenn Ihnen jemand etwas anderes verspricht, lassen Sie sich das Programm nennen und prüfen Sie es auf der Seite des Fördergebers.

Mehrfamilienhaus und WEG: bis zu 2.000 Euro je Stellplatz

Seit dem 15. April 2026 fördert das Bundesverkehrsministerium mit dem Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern:

  • 1.300 € je Stellplatz für die Vorverkabelung
  • 1.500 € je Stellplatz mit Wallbox (bis 22 kW)
  • 2.000 € je Stellplatz mit bidirektionalem Ladepunkt

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter, kleine und mittlere Unternehmen und Wohnungsunternehmen. Voraussetzung: mindestens sechs elektrifizierte Stellplätze oder 20 Prozent vorverkabelte Stellplätze. Der Antrag läuft über das Portal laden-im-mehrparteienhaus.de und muss vor der Auftragsvergabe gestellt und bewilligt sein. Die Frist für WEG und Vermieter endet am 10. November 2026, sofern das Budget von 500 Millionen Euro nicht vorher aufgebraucht ist. Unternehmen mit großen Wohnbeständen können bis zum 15. Oktober 2026 in einem Wettbewerbsverfahren Anträge einreichen.

Kleine Mehrparteienhäuser: Landesförderung NRW

Für kleinere Objekte fördert das Land NRW Ladepunkte mit 40 Prozent der Ausgaben, höchstens 1.500 Euro je Ladepunkt. Das gilt für Vermieter und Mieter ab zwei Wohneinheiten, für Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer WEG und für Stellplatzanlagen mit bis zu fünf Stellplätzen. Bedingung ist, dass die Wallbox mit Ökostrom betrieben wird.

Unser Tipp: Wallbox mit eigenem Solarstrom

Die günstigste Wallbox-Förderung am Einfamilienhaus ist der eigene Solarstrom. Eine Kilowattstunde vom eigenen Dach kostet einen Bruchteil des Netzstroms, und die PV-Anlage selbst ist mehrwertsteuerfrei. Die Wallbox gehört laut Bundesfinanzministerium nicht zu den steuerbefreiten Komponenten und wird mit 19 Prozent berechnet. Wie das Zusammenspiel aussieht, lesen Sie in unserem Beitrag PV und Wallbox in Leopoldshöhe.

Photovoltaik-Förderung 2026: steuerfrei und mit Einspeisevergütung

Direkte Zuschüsse für private PV-Dachanlagen gibt es weder vom Bund noch vom Land NRW. Die Förderung steckt woanders:

  • 0 % Mehrwertsteuer: Kauf und Montage von PV-Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden sind seit 2023 umsatzsteuerfrei. Bei einer typischen Anlage fürs Einfamilienhaus sparen Sie damit mehrere tausend Euro.
  • Einspeisevergütung: Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gibt es bei Teileinspeisung 7,70 Cent je Kilowattstunde (bis 10 kWp) und 6,66 Cent für den Anteil zwischen 10 und 40 kWp. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 Cent (bis 10 kWp). Der Satz gilt 20 Jahre lang und sinkt für neue Anlagen alle sechs Monate um ein Prozent.
  • KfW-Kredit 270: Die KfW finanziert PV-Anlagen und Speicher mit bis zu 100 Prozent der Kosten über einen zinsgünstigen Kredit, den Sie bei Ihrer Hausbank beantragen.

Weil die Einspeisevergütung sinkt, lohnt sich eine PV-Anlage heute vor allem über den Eigenverbrauch. Wie viel Ihre Anlage bringt, zeigt unser Kostenvergleich Solarstrom vs. Netzstrom.

Förderung für Stromspeicher

Ein eigener Zuschuss für Batteriespeicher existiert 2026 weder im Bund noch in NRW. Das Landesprogramm für Speicher wurde 2022 beendet. Speicher profitieren aber vom Nullsteuersatz, wenn sie zu einer PV-Anlage gehören, auch wenn Sie den Speicher später nachrüsten. Finanzieren lassen sie sich über den KfW-Kredit 270. Mehr zur Speichergröße: Hausbatterie: Welche Kapazität brauche ich wirklich?

Wärmepumpe: bis zu 70 Prozent Zuschuss von der KfW

Den Heizungstausch fördert die KfW mit dem Zuschuss 458. Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Bedingungen:

  • 30 % Grundförderung für alle
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt wird. Der Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028.
  • Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Mit Kind erhöhen sich die Grenzen um 10.000 €.
  • Höchstsatz: 70 Prozent, bei Haushalten bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) 80 Prozent
  • Förderfähige Kosten: bis 28.000 € für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus. Dieser Betrag sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 €.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten im Portal „Meine KfW“ gestellt sein. Wer 2026 noch umsteigt, sichert sich den vollen Klimageschwindigkeitsbonus. Alles zur Wärmepumpe: Wärmepumpe in Ostwestfalen-Lippe

Kommunale Förderung in Ostwestfalen-Lippe

Einige Städte, Kreise und Stadtwerke in OWL legen immer wieder eigene Programme auf, etwa für Balkonkraftwerke, Energieberatung oder Speicher. Die Töpfe sind meist klein und schnell vergeben. Ob Ihre Stadt oder Gemeinde gerade ein Programm hat, steht auf deren Website. Im Beratungsgespräch gehen wir das gern gemeinsam mit Ihnen durch.

So unterstützen wir Sie bei der Förderung

Förderung gehört bei uns zur Planung. Im kostenlosen Erstgespräch geben wir Ihnen einen Überblick, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen. Bei der Wärmepumpe gilt: Den KfW-Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten, mit einem Vertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Die Anmeldung Ihrer PV-Anlage beim Netzbetreiber übernehmen wir für Sie.

Häufige Fragen zur Förderung

Gibt es 2026 eine Wallbox-Förderung in NRW für mein Einfamilienhaus?

Nein. Bund und Land NRW fördern private Wallboxen am Einfamilienhaus derzeit nicht. Zuschüsse gibt es nur für Ladepunkte an Mehrfamilienhäusern, für WEG, Vermieter und Unternehmen.

Kann ich die Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser nachträglich beantragen?

Nein. Beim Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ muss der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt und bewilligt sein.

Wird eine PV-Anlage 2026 noch gefördert?

Ja, aber nicht über einen Zuschuss. Sie zahlen keine Mehrwertsteuer auf Anlage und Montage (bis 30 kWp) und erhalten 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung für den Strom, den Sie ins Netz geben.

Gibt es in NRW Zuschüsse für Batteriespeicher?

Derzeit nicht. Das Landesprogramm wurde 2022 beendet. Speicher sind aber mehrwertsteuerfrei, wenn sie zu einer PV-Anlage gehören, und lassen sich über den KfW-Kredit 270 finanzieren.

Wie viel Zuschuss gibt es für eine Wärmepumpe?

Mindestens 30 Prozent, mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis zu 70 Prozent, bei geringem Einkommen bis zu 80 Prozent von maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten im Einfamilienhaus.

Lohnt es sich, mit der Wärmepumpe bis 2027 zu warten?

Aus Fördersicht nicht. Ab dem 1. Februar 2027 sinken sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch die förderfähigen Kosten.